Follow us on Twitter

Follow us on Facebook

Deutschland ـ Bundeswehr, Wissen für den „Ernstfall“

Apr. 6, 2026 | Studien & Berichte | 0 comments

Das Europäische Zentrum für Terrorismusbekämpfung und Nachrichtdienst, Deutschland und Niederlande –ECCI

Männer brauchen Erlaubnis, wollen sie das Land länger verlassen

tonline ـ Mit Jahresbeginn wurde für junge Männer die Regelung eingeführt, sich bei der Bundeswehr abzumelden, wenn sie Deutschland für länger als drei Monate verlassen wollen.

Seit diesem Jahr brauchen deutsche Männer eine Genehmigung der Bundeswehr, wenn sie das Land länger als drei Monate verlassen wollen. Grund dafür ist das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, das am 1. Januar in Kraft trat. Die Genehmigungspflicht gilt für alle Männer von 18 bis 45 Jahren, der Anlass der Ausreise ist dabei nicht relevant.

Angesichts der veränderten außenpolitischen Lage, etwa durch den Ukraine-Krieg, verabschiedete die Bundesregierung im Dezember 2025 das neue Wehrpflichtgesetz. Der dritte Paragraf besagt, dass junge Männer eine „Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr“ einholen müssen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. „Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen“, heißt es in diesem Gesetz weiterhin.

Wissen für den „Ernstfall“

Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur entsprechende Informationen aus einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“. Doch fügte ein Sprecher hinzu: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“ Zugleich werde durch die neuen Regelungen auch der Rahmen für die Wehrerfassung und Wehrüberwachung gesetzt, erklärte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums.

Die Bundeswehr müsse für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält, führte der Sprecher aus. „Es wurde hier also eine rechtliche Grundlage geschaffen, um bei Bedarf verpflichtende Elemente des neuen Wehrdienstes – wie zum Beispiel die seit 1. Januar 2026 verpflichtende Musterung – in der praktischen Umsetzung zu stützen.“ Die Genehmigungspflicht gilt laut Gesetz auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls.

Diese Regelung galt auch im Kalten Krieg

Die Frage, wie oft solche Genehmigungen seit Jahresbeginn erbeten wurden, ließ der Sprecher offen. Auf die Frage, wie Verstöße gegen diese Auflage entdeckt oder bestraft werden sollen, erklärte er: „Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert.“

Der Sprecher betonte: „Die Folgen dieser Regelung für die jungen Menschen sind grundsätzlich tiefgreifend. Gerade im Hinblick darauf, dass der Wehrdienst weiterhin freiwillig ist.“ Dem folgend würden „aktuell konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet, auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden“. Dem laufenden Prüfungs- und Erarbeitungsprozess könne man nicht vorgreifen.

„Genehmigung ist grundsätzlich zu erteilen“

Eine Genehmigung von Auslandsaufenthalten sei aber immer dann zu erteilen, wenn „für den betreffenden Zeitraum keine konkrete Dienstleistung als Soldatin oder Soldat zu erwarten ist“, erklärte der Sprecher. „Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen.“

Kern des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutiert werden.

Das Europäische Zentrum für Terrorismusbekämpfung und Nachrichtdienst, Deutschland und Niederlande –ECCI

Related articles:

Follow us on Twitter

Follow us on Facebook