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Deutschland ـ Gutachten sieht enge Grenzen für Bundeswehr-Einsatz

Okt. 20, 2025 | Studien & Berichte | 0 comments

Das Europäische Zentrum für Terrorismusbekämpfung und Nachrichtdienst, Deutschland und Niederlande –ECCI

Groكe Mehrheit laut Umfrage für Abschuss illegaler Drohnen

T ONLINE ـ Drohnensichtungen haben jüngst Flughنfen in Europa lahmgelegt. Die Sorge vor einer Bedrohung ist groك, wie eine Umfrage zeigt. Die Einsatzmِglichkeiten für die Bundeswehr sind aber offenbar begrenzt. Eine groكe Mehrheit der Menschen in Deutschland hنlt laut einer YouGov-Umfrage einen Abschuss illegaler Drohnen etwa über Flughنfen für sinnvoll. 79 Prozent der Befragten sind dafür oder eher dafür, dass die Flugkِrper abgeschossen werden dürfen, wie aus der Befragung im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur hervorgeht. Nur 6 Prozent sprechen sich (eher) gegen einen mِglichen Abschuss aus.

Die Bundesregierung hat nach Drohnensichtungen und Sperrungen von Flughنfen auch in Deutschland ihre Plنne für eine verbesserte Drohnenabwehr zuletzt konkretisiert: Noch in diesem Jahr sollen die Spezialeinheiten der Bundespolizei um eine Drohnenabwehreinheit ergنnzt werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) pocht zudem auf eine Gesetzesنnderung, damit die Bundeswehr etwa bei Sichtungen militنrischer Drohnen im Inland Amtshilfe leisten darf.

Viele Befragte besorgt wegen Drohnen

Mehr als zwei Drittel der Befragten geben in der Umfrage an, grundsنtzlich mit Sorge auf die jüngsten Drohnensichtungen zu blicken (69 Prozent). 14 Prozent zeigen sich unbesorgt, weitere 15 Prozent sind nach eigenen Angaben in der Frage neutral.

Auch wenn die Herkunft von Drohnen etwa über dem Flughafen München bisher offiziell nicht bekannt ist, vermutet etwa Kanzler Friedrich Merz (CDU) Russland hinter den Aktionen. Dieser Einschنtzung schlieكen sich mehr als die Hنlfte der befragten Menschen in der Umfrage an. Sie halten die Beteiligung Russlands für eher oder sehr wahrscheinlich (58 Prozent). 19 Prozent finden dies dagegen eher oder sehr unwahrscheinlich. Moskau hat die Vorwürfe bislang zurückgewiesen.

Gutachten sieht enge Grenzen für Bundeswehr-Einsatz

Eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, aus der das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zitiert, sieht enge Grenzen für einen Anti-Drohnen-Einsatz der Bundeswehr auf dem Weg der Amtshilfe für die Polizei. Demnach wنre auch bei einer ؤnderung des Luftsicherheitsgesetzes der Abschuss von Drohnen durch die Bundeswehr im Inland nur im Fall eines Katastrophennotstands mِglich.

„Dabei handelt es sich um eine verfassungsrechtliche Voraussetzung für den Inlandseinsatz der Streitkrنfte, welche durch ein einfaches Gesetz (LuftSiG) nicht ausgehebelt werden kann“, heiكt es laut RND in dem Gutachten.

Für einen Katastrophennotstand bedürfe es eines besonders schweren Unglücksfalles. Ein Drohnenüberflug zu Aufklنrungs- oder Spionagezwecken erfülle diese Voraussetzung nicht – „wohl aber die Kamikaze- oder Sabotagedrohne, die zur „fliegenden Bombe“ umfunktioniert und mutmaكlich gegen bestimmte Ziele eingesetzt wird, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod von Menschen oder die Zerstِrung kritischer Infrastruktur zur Folge haben würde“.

Auكerhalb des Katastrophennotstands kِnne die Bundeswehr der Polizei zwar Amtshilfe leisten, dann seien aber nur eine logistische Unterstützung beziehungsweise „Hilfeleistungen ohne hoheitlichen Charakter“ erlaubt. „Abschuss oder Zerstِrung einer Drohne unter Anwendung von Waffengewalt – insbesondere mit militنrischem Gerنt, das nur der Bundeswehr, nicht aber der Polizei zur Verfügung steht – geht jedoch über Amtshilfe deutlich hinaus.“

Das Europäische Zentrum für Terrorismusbekämpfung und Nachrichtdienst, Deutschland und Niederlande –ECCI

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