Das Europäische Zentrum für Terrorismusbekämpfung und Nachrichtdienst, Deutschland und Niederlande –ECCI
„Erhebliche Zweifel“ an Rechtmنكigkeit der Angriffe Israels
tonline ـ War der israelische Angriff auf den Iran Selbstverteidigung? Oder wird das Vِlkerrecht damit ausgehِhlt? Wissenschaftler des Bundestags haben dazu ein 54-seitiges Gutachten vorgelegt.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags machen in einem Gutachten „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmنكigkeit der israelischen und US-amerikanischen Angriffe auf den Iran geltend. Die „ganz überwiegende Zahl der Vِlkerrechtler“ sehe die Kriterien für eine „Selbstverteidigungslage“ Israels nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen nicht als erfüllt an, heiكt es in der 54-seitigen Expertise, die vom Linken-Abgeordneten Ulrich Thoden in Auftrag gegeben wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Urteil der Vِlkerrechtslehre „nahezu einhellig“
Israel hنtte nach Ansicht der Wissenschaftler beweisen müssen, dass der Iran unmittelbar vor dem Bau einer Atomwaffe stand. „Die Herstellung von ausreichend spaltbarem Material im Rahmen des iranischen Atomprogramms ist dabei nur ein notwendiger Zwischenschritt“, heiكt es in dem Gutachten. Auكerdem hنtte dargelegt werden müssen, dass der Iran die feste Absicht hatte, eine solche Waffe gegen Israel einzusetzen und dass die Militنroperation „Rising Lion“ wirklich die letzte Gelegenheit war, den Bau der Atombombe zu verhindern. All dies sei „nach dem nahezu einhelligen Urteil der Vِlkerrechtslehre“ nicht hinreichend geschehen.
Zwar sei es nicht ausgeschlossen, dass Geheimdienste noch über Informationen verfügten, die noch nicht ِffentlich kommuniziert worden seien und die Faktenlage noch نndern kِnnten. „Gleichwohl steht Israel jetzt in der Pflicht, sein militنrisches Handeln gegen den Iran jetzt rechtlich zu begründen.“
Zweifel auch am „Rechtfertigungsnarrativ“ der USA
Auch das Eingreifen der USA in den Krieg wنre nach Ansicht der Wissenschaftler nur vom Vِlkerrecht gedeckt, wenn die israelischen Angriffe vِlkerrechtskonform wنren, woran es „erhebliche Zweifel“ gebe. Deswegen lasse sich die US-Militنroperation „entgegen dem amerikanischen Rechtfertigungsnarrativ“ nicht auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung stützen, heiكt es in dem Gutachten.
Die am 13. Juni gestartete Militنroperation „Rising Lion“ richtete sich gegen iranische Atomanlagen und militنrische Einrichtungen, aber auch gegen hochrangige Militنrs und Atomphysiker. Am 22. Juni griffen die USA mit Luftangriffen auf iranische Atomanlagen in den Krieg ein. Drei Tage spنter trat eine Waffenruhe in Kraft.
Warnung vor Aushِhlung des Gewaltverbots
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags erstellen im Auftrag einzelner Abgeordneter oder Bundestags-Gremien Expertisen, um die Arbeit des Parlaments zu unterstützen. In dem aktuellen Gutachten, das vom 3. Juli datiert, warnen die Autoren davor, das Selbstverteidigungsrecht zur Durchsetzung sicherheitspolitischer Interessen zu missbrauchen. „Gute Gründe sprechen dafür, die bestehenden vِlkerrechtlichen Normen (wie z. B. das Selbstverteidigungsrecht), die einen Verstoك gegen das Gewaltverbot rechtfertigen, nicht über Gebühr zu strapazieren und zu überdehnen und das Gewaltverbot dadurch auszuhِhlen“, heiكt es in der Expertise.
Bundesregierung hat sich bisher nicht positioniert
Die Bundesregierung hat sich bisher nicht zu der Frage geنuكert, ob die Angriffe Israels und der USA auf den Iran aus ihrer Sicht vِlkerrechtswidrig sind. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich aber klar hinter die Militنroperationen gestellt. Kurz nach dem Kriegseintritt der USA sagte er: „Es gibt für uns und auch für mich persِnlich keinen Grund, das zu kritisieren, was Israel vor einer Woche begonnen hat, und keinen Grund, das zu kritisieren, was Amerika am vergangenen Wochenende getan hat. Es ist nicht ohne Risiko. Aber es so zu belassen, wie es war, war auch keine Option.“
Linken-Politiker: Ohrfeige für Schwarz-Rot
Der Linken-Politiker Thoden sieht die These der Vِlkerrechtswidrigkeit der Angriffe durch das Gutachten belegt. Es sei daher „auch eine Ohrfeige für die Bundesregierung“, sagt er. „Die Duldung bis Unterstützung der Bundesregierung der Angriffe Israels und der USA war somit auch ein Rechtsbruch und leistet der weiteren Erodierung des Vِlkerrechts Vorschub.“
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